Behörden

Abmelden oder angemeldet bleiben?

 

Gemeinde:

Grundsätzlich gibt es diese zwei Wege und jeder muss für sich selbst entscheiden was er tut.

Ich (Beate) komme aus Deutschland und besitze hier in der Schweiz eine  Niederlassungsbewilligung EG (C-EG). Diese würde erlöschen, wenn ich mich abmelde. Da ich das nicht möchte, werde ich angemeldet bleiben und bei der Fremdenpolizei einen Antrag auf „Aufrechterhaltung der Niederlassung“ stellen. Diese wird für 2 Jahre aufrecht erhalten. Wenn ich danach nicht in die Schweiz zurückkehre, erlischt diese automatisch.

 

Marc ist Schweizer und wird sich nicht abmelden.

Der Vorteil der Abmeldung wäre, dass er nicht zum Militärdienst muss. Da er diesen Dienst erfüllt hat, ist dies nicht mehr so relevant.

Bleibt man in der Schweiz angemeldet, muss man eine Grundversicherung bei der Krankenkasse haben – siehe Versicherungen.

 

Steuererklärung:

Da wir angemeldet bleiben, müssen wir auch jährlich eine Steuererklärung abgeben.  Dies übergebe ich einem Treuhandbüro. Um für das laufende  Jahr eine günstigere provisorische Rechnung zu erhalten, informieren wir unser Steuerbüro in der Heimatgemeinde.

Wenn man angemeldet bleibt und in der Mitte des Jahres seinen Job aufgibt, hat man bei der Jahressteuer einen klaren Vorteil. Der Jahreslohn halbiert sich und daher zahlt man weniger Steuern. Wenn man sich mitten im Jahr abmeldet, wird die Steuer abgeschlossen und somit zahlt man anteilmässig gleich viel Steuern, wie wenn man das gesamte Jahr arbeitet. Wer sich abmeldet, sollte sich auf Ende Jahr abmelden.